Tod und Bestattung

Von Anfang an hat die christliche Gemeinde ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber den Verstorbenen. Im Mittelpunkt des Bestattungsgottesdienstes steht der Glaube an Gott, der Jesus Christus von den Toten auferweckt hat. Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben. Diese Gewissheit hat Christinnen und Christen zu allen Zeiten Trost und Zuversicht gegeben. Deshalb heißt es auch in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), dass im Gottesdienst zur Bestattung der gekreuzigte und auferweckte Herr Jesus Christus verkündigt wird.

Auch andere Formen als die Erdbestattung

In der Evangelischen Kirche im Rheinland gibt es keine Festlegung auf eine bestimmte Form der Bestattung. Neben der traditionellen Erdbestattung steht die Kirche den Angehörigen auch bei Feuerbestattung, Urnenbeisetzung bzw. Bestattung auf einem naturnahen Friedhof zur Seite.

Kirchliche Bestattung erfordert grundsätzlich Mitgliedschaft

Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass die Verstorbenen der evangelischen Kirche angehört haben. Waren die Verstorbenen noch nicht getauft oder nicht Mitglied der evangelischen Kirche, kann auf Bitten der evangelischen Angehörigen ausnahmsweise eine kirchliche Bestattung stattfinden, wenn die Verstorbenen sie nicht ausdrücklich abgelehnt haben. Der Termin wird vom Bestattungsinstitut und der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer in Absprache mit den Angehörigen festgelegt. Vor der Bestattung findet ein Trauergespräch statt.
Text: Ekir.de

Wenn ein Mensch gestorben ist

Begleitung durch Seelsorger, Aussegnungsfeier

Die Pfarrerinnen und Pfarrer Ihrer Gemeinde sind da, um sie zu begleiten. Wenn Sie es wünschen, kommen sie auch gerne zu ihnen nach Hause, um in einer Aussegnungsfeier dem Abschied eine erste Form zu geben. Wer für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier.

Festlegung des Bestattungstermins

Gewöhnlich benachrichtigt der Bestatter das Pfarramt.  Der Termin für die Trauerfeier wird vom Bestattungsinstitut und der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer in Absprache mit den Angehörigen festgelegt.

Das Trauergespräch

Vor der Bestattung findet ein Trauergespräch statt. Im Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin wird vom Leben des Verstorbenen erzählt und die Trauerfeier besprochen.

Trauerfeier in der Trauerhalle oder der Kirche

Die meisten Trauerfeiern finden in den Kapellen und Trauerhallen der kommunalen Friedhöfe statt. In den meisten Gemeinden ist es auch möglich, dass die Trauerfeier in der Kirche stattfinden kann.

Beauftragte für Trauerbegleitung und Friedhofskultur

Die Kreissynode wählt Beauftragte für einzelne Arbeitsgebiete für die Dauer von 4 Jahren.
Beauftragte für Trauerbegleitung und Friedhofskultur ist Pastorin Bettina Donath-Kress.

Pfarrerin Bettina Donath-Kreß

Genezareth-Kirche
Vaalser Straße 349
52074 Aachen
Tel.: 0241 / 47583163

E-Mail: bettina.donath-kress@ekir.de

Weiterführende Hinweise

Mehr Informationen zur Bestattung finden Sie in den Seiten der Evangelischen Kirche im Rheinland.
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