(Wieder-) Eintreten ohne Termin

Einfach eintreten

Es gibt immer Anfragen, wie man (wieder) Mitglied der evangelischen Kirche werden kann. Jeder, der schon länger mit dem Gedanken spielt, wieder dabei sein zu wollen oder Gründe sieht, dazuzugehören, meldet sich bitte bei Pfarrer Uwe Loeper. Alles Weitere ergibt sich im persönlichen Gespräch.

Gesprächspartner: Pfarrer Uwe Loeper, Ellerstraße 5a, 52078 Aachen, (0241) 520824, uwe.loeper@ekir.de

Kirchensteuerverteilung 2022

häufig gestellte Fragen

Wer zahlt Kirchensteuer? Ausschließlich die Mitglieder unserer Kirche.

Wie hoch ist die Kirchensteuer? Der Zuschlag zur Lohn-, Einkommen- und Kapitalertragsteuer beträgt in der rheinischen Kirche neun Prozent.

Wer erhebt die Kirchensteuer? Die Einnahmen fließen zunächst an die derzeit 643 rheinischen Kirchengemeinden. Die Arbeit der Kirchenkreise, der Landeskirche und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wird über Umlagen finanziert.

Wie wird die Kirchensteuer eingezogen? Die rheinische Kirche hat diese Aufgabe wie alle anderen Landeskirchen der staatlichen Finanzverwaltung übertragen. Die Kirchen zahlen dem Staat dafür je nach Bundesland eine Gebühr von drei bis vier Prozent der Kirchensteuer.

Wie hoch ist der Kirchensteueranteil am Haushalt? Der Haushalt der rheinischen Kirche umfasst 542 Millionen Euro (2022). 410 Millionen Euro davon stammen aus Kirchensteuer­einnahmen. Zwei weitere wichtige Einnahmequellen sind die staatlichen Refinanzierungen der kirchlichen Schulen und der Religions­lehrerstellen.

Was ist das Kirchgeld? Das besondere Kirchgeld ist eine Kirchensteuerart und wird erhoben, wenn in einer Ehe nur ein Ehepartner bzw. eine Ehepartnerin der Kirche angehört und kein oder ein im Verhältnis zum Ehepartner nur geringes Einkommen erzielt.

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