Gestern ist in allen Kirchengemeinden im Evangelischen Kirchenkreis Aachen in den Gottesdiensten bekannt gegeben worden, ob in der jeweiligen Gemeinde am 14. Februar 2016 die Presbyteriumswahl stattfindet oder ob die jetzt vorgeschlagenen Kandidaten schon als gewählt gelten, da nicht mehr Presbyter vorgeschlagen wurden als Stellen zu besetzen sind.
Der Kreissynodalvorstand (KSV) des Kirchenkreises erkennt die Kandidaten in folgenden Kirchengemeinden bzw. Bezirken als gewählt an:
Gemäß Mitarbeitendenwahlgesetz werden auch beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium gewählt. Für die Gemeinden, in denen es genauso viele Kandidaten für diese Plätze gab, wie die Gemeinde beschlossen hat, gelten diese Kandidaten als gewählt. Wenn es mehr Kandidaten als Plätze gibt, findet in der Kirchengemeinde eine Wahl statt.
Gegen das Wahlergebnis kann von jedem ins Wahlverzeichnis Eingetragenen ab heute beim Kreissynodalvorstand, Frère-Roger-Straße 8-10, Aachen, schriftlich unter Angabe von Gründen eine Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist endet am Donnerstag, 17. Dezember. Falls Beschwerden eingehen, entscheidet der KSV über diese bis zum 30. Dezember.
In den Gemeinden, in denen eine Presbyteriumswahl stattfinden wird, werden in diesen Wochen die Wahlbenachrichtigungen erstellt. In folgenden Kirchengemeinden bzw. Gemeindebezirken findet am 14. Februar 2016 eine Wahl statt:
Mehr Infos zur Wahl am Sonntag, 14. Februar 2016, finden sie auch unter: <link http: www.presbyteriumswahl.de>www.presbyteriumswahl.de
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