15.03.2020

Ministerium informiert über Betretungsverbot von KiTa-Betreuungsangeboten und Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen

Von Montag, 16.3., bis Sonntag, 19.4., Betretungsverbot für Kinder und Eltern - Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen soll gewährleistet bleiben

(Grafik: THesIMPLIFY / Adobe Stock)

Nur in Ausnahmefällen dürfen Kinder nach einem Erlass der NRW-Landesregierung ab Montag (16. März) in die Kitas gebracht werden. Darauf hat das Familienministerium in Düsseldorf noch einmal am Samstag hingewiesen. Ab Montag dürfen Kinder im Alter bis zur Einschulung sowie Schülerinnen und Schüler keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtung oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte) mehr betreten. Die Ausnahme gilt nur für Kinder, deren Eltern "Schlüsselpersonen" sind, wenn diese alleinerziehend sind oder wenn beide Eltern in bestimmten Berufen arbeiten. Der Erlass betrifft auch die Kitas in evangelischer Trägerschaft im Kirchenkreis Aachen.

⇒ Die Einzelheiten des Erlasses lesen Sie hier

⇒ Hier eine genaue Auflistung des Personenkreises der Eltern, die ihre Kinder in die Einrichtung bringen können

⇒ Frage-und-Antwort-Liste des Familienministeriums NRW zu Corona und Betreuungseinrichtungen

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